Feuerwehr Oberpframmern
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Rettungsgasse

Rettungsgasse bei stockendem Verkehr und Stau - Erst wenn die Unfallstelle geräumt ist, geht es für alle weiter!

 

 

Weihnachtszeit ist Reisezeit. Und wenn viele Autos auf den Straßen unterwegs sind, bleiben Unfälle, Pannen und Staus leider nicht aus. Den Paragraph 11 der Straßenverkehrsordnung, der vorschreibt, dass bei Stau und auch bereits bei stockendem Verkehr eine Rettungsgasse in der Mitte der zwei Fahrstreifen bzw. bei drei- oder mehrspurigen Autobahnen zwischen der linken und danebenliegenden mittleren Spur - "Eins links - zwei rechts" - gebildet werden muss, kennen viele Autofahrer nicht.

 

Feuerwehren, Rettungskräfte, die Polizei und andere Hilfsorganisationen beklagen oftmals, dass sie im Einsatz auf der Autobahn und Außerortsstraßen stark behindert werden. Wertvolle Zeit, die für die Versorgung der Verletzten und die Räumung der Unfallstelle verloren geht. Aktive Feuerwehrdienstleistende berichten häufig, dass eine Rettungsgasse nach der Durchfahrt der ersten Polizei- und Rettungsfahrzeuge sofort wieder geschlossen wird. Bei der Durchfahrt von Feuerwehr und Rettungskräften zählt jedoch jede Minute. Drei bis vier Minuten können bei der Durchfahrt einer bereits gebildeten Rettungsgasse gespart werden. Zeit, die über Leben und Tod entscheiden kann!

 

Wichtig ist dabei, dass zu den Hilfsfahrzeugen, neben Feuerwehr- und Rettungswagen, behördliche Fahrzeuge mit Licht- oder Tonsignalen, auch Abschleppfahrzeuge zählen. Der Seitenstreifen ist nach der weitverbreiteten Meinung keine Alternative, da hier der Weg durch liegengebliebene Kraftfahrzeuge versperrt sein kann.

 

Und wichtig für alle: erst wenn die Unfallstelle geräumt ist, geht es für alle weiter.

Quelle: LFV Bayern www.lfv-bayern.de

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